Anforderungsprofil vorteilhaft wichtig sehr wichtig 190 26% 74% Sozialversicherungs- fachangestellte/r ‹ beraten, betreuen, informieren, beachten, prüfen, berücksichtigen › Krankheit, Unfälle und Alter können existenzgefährdende Risiken darstellen. Gesetzliche Versicherungen helfen, die gesundheitlichen und finanziellen Folgen solcher Gefahren abzusichern. Sozialversicherungsfachangestellte sind bei Versicherungsgesellschaften beschäftigt. Dabei sind sie auf eine von fünf Fachrichtungen spezialisiert: allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung oder aber knappschaftliche oder landwirtschaftliche Sozialversicherung. Ihre Aufgabe ist es, nach den gesetzlichen Regelungen die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit zu prüfen und vor allem festzustellen, welche Leistungen erbracht werden können. Sie werben, beraten und informieren die Versicherten, klären deren Fragen und Wünsche. Dabei kann es zum Beispiel um die Mitgliedschaft, medizinische Behandlungen, das Krankengeld, die Rente oder Umschulungen gehen. Sozialversicherungsfachangestellte setzen bei ihrer Tätigkeit modernste Informations- und Kommunikationstechniken ein und haben häufig persönlich, telefonisch oder schriftlich Kontakt mit den Kunden. Speziell bei der Krankenversicherung gehört auch die Mitgliederwerbung dazu. Immer jedoch müssen sie Menschen in schwierigen Situationen kompetent beraten. Wichtige Voraussetzungen für diese Arbeit sind unter anderem Team- und Kommunikationsfähigkeit, ein hohes Verantwortungsbewusstsein und Kontaktfreude. Zutritt Mindestens Hauptschulabschluss; in der Berufsberatung und in Betrieben nachfragen. Mittlerer Abschluss oder Abitur bevorzugt. Ausbildungsdauer 3 Jahre (öffentlicher Dienst): duale Ausbildung Betrieb/Berufsschule. Sonnenseite Sozialversicherungsfachangestellte haben täglich Kontakt mit Menschen. Die Arbeit ist abwechslungsreich und fachlich wie menschlich anspruchsvoll. Schattenseite Man muss lernen, angemessen mit menschlichen Schicksalen umzugehen und auch ein »Nein« verständlich machen können. Vorurteil »Nur Gesetze und Formulare – der Mensch geht dabei verloren!« Realität Im Gegenteil: Der Mensch steht immer im Mittelpunkt. Gesetzliche Vorschriften bilden die Grundlage der Arbeit. Der Computer nimmt Sozialversicherungsfachangestellten viel von der Routinearbeit ab, will aber auch »gefüttert« sein. Was, wozu? Damit die Mitarbeiterin, die in den Ruhestand getreten ist, ihre Rente beziehen kann, bearbeitet die Sozialversicherungsfachangestellte bei der Rentenversicherung den Rentenantrag, stellt den Rentenbescheid aus und veranlasst die Rentenauszahlung. Damit der Arbeitnehmer bei schwerer Krankheit medizinisch gut betreut wird, sorgt die Sozialversicherungsfachangestellte dafür, dass das Krankengeld bezahlt wird und die Krankheitskosten übernommen werden. Damit das junge Mädchen, dessen Vater bei einem Betriebsunfall ums Leben gekommen ist, finanziell gesichert ist, veranlasst die Sozialversicherungsfachangestellte die Auszahlung der Waisenrente. Damit der Arbeiter, der mit einem Arm in eine Maschine geraten war, wieder ins Berufsleben integriert werden kann, sorgt die Sozialversicherungsfachangestellte dafür, dass er durch eine Umschulung wieder eine berufliche Chance oder wenn möglich, eine Teilrente bekommt. Entwicklungsmöglichkeiten Fachbereichsleiter/in, Abteilungsleiter/in Fachspezialist/in, Teamleiter/in, Geschäftsstellenleiter/in Sozialversicherungsfachangestellte/r Engagement Freude an IT-Arbeit Freude an Schreibtischarbeit Gute Ausdrucksfähigkeit Kontaktfreude Mathematische Fähigkeiten Schnelle Auffassungsgabe Taktgefühl Verantwortungsbewusstsein Verschwiegenheit Verhandlungsgeschick
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